> [[Funktionsgebundene Tätigkeiten:]] > [[..:ausbildungsleiter:|Ausbildungsleiter/-verantwortlicher]] > [[Anerkennungsverfahren ]] ====== Anerkennungsverfahren ====== In dem Einführungserlass zur FwDV2 zum 01.01.2024 ist u.a. das Anerkennungsverfahren der hauptberuflichen Ausbildung in der Freiweilligen Feuerwehr beschrieben. ===== Truppausbildung ===== ==== Truppmitglied ==== Hat ein neues Mitglied oder ein Mitglied einer BF/WF in einer anderen Organisation (ggf. außerhalb Niedersachsens) die Ausbildung zum Truppmitglied nach FwDV 2 (oder vergleichbar) erfolgreich absolviert, kann der Ausbildungsverantwortliche die Nachweise prüfen oder durch die entsprechende amtliche Stelle prüfen lassen und bei entsprechender Info, wie beispielhaft dargestellt, bei dem Mitglied hinterlegen: * TM-2 in einem anderen Bundesland nach dem 01.01.2024 * B1-Ausbildung bei einer Berufsfeuerwehr nach dem 01.01.2024 {{ :funktionsgebundene_taetigkeiten:ausbildungsleiter:to_personal_b1-qs2.png?600 |}} ==== Truppführer ==== * TF in einem anderen Bundesland nach dem 01.01.2024 * B2-Ausbildung (Truppführer BF) bei einer Berufsfeuerwehr nach dem 01.01.2024 {{ :funktionsgebundene_taetigkeiten:ausbildungsleiter:to_personal_b2-qs3.png?600 |}} {{tag>ausbildung anerkennung tm1 tm2 tf b1 b2}}