> Funktionsgebundene Tätigkeiten > Ausbildungsleiter/-verantwortlicher > Nicht aktuelle Lehrgänge hinterlegen
Möchte man ältere Lehrgange nachträglich bei Mitgliedern eintragen, die nicht mehr aktuell gültig sind, die aber zu dem Zeitpunkt des Absolvierens gültig waren (Z.B. GA, TM1, TM2, TF, usw.) ist das möglich!
Die Gemeinde- oder Ortsebene kann mit ihren Schreibrechten bei Mitgliedern auch nicht aktuelle Lehrgänge hinterlegen, wenn diese in dem gültigen Zeitraum absolviert wurden (Kopie des Lehrgangszeugnis liegt vor!)