> Funktionsgebundene Tätigkeiten > Ausbildungsleiter/-verantwortlicher > Anerkennungsverfahren
In dem Einführungserlass zur FwDV2 zum 01.01.2024 ist u.a. das Anerkennungsverfahren der hauptberuflichen Ausbildung in der Freiweilligen Feuerwehr beschrieben.
Hat ein neues Mitglied oder ein Mitglied einer BF/WF in einer anderen Organisation (ggf. außerhalb Niedersachsens) die Ausbildung zum Truppmitglied nach FwDV 2 (oder vergleichbar) erfolgreich absolviert, kann der Ausbildungsverantwortliche die Nachweise prüfen oder durch die entsprechende amtliche Stelle prüfen lassen und bei entsprechender Info, wie beispielhaft dargestellt, bei dem Mitglied hinterlegen: