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Anerkennungsverfahren

In dem Einführungserlass zur FwDV2 zum 01.01.2024 ist u.a. das Anerkennungsverfahren der hauptberuflichen Ausbildung in der Freiweilligen Feuerwehr beschrieben.

Truppausbildung

Truppmitglied

Hat ein neues Mitglied oder ein Mitglied einer BF/WF in einer anderen Organisation (ggf. außerhalb Niedersachsens) die Ausbildung zum Truppmitglied nach FwDV 2 (oder vergleichbar) erfolgreich absolviert, kann der Ausbildungsverantwortliche die Nachweise prüfen oder durch die entsprechende amtliche Stelle prüfen lassen und bei entsprechender Info, wie beispielhaft dargestellt, bei dem Mitglied hinterlegen:

  • TM-2 in einem anderen Bundesland nach dem 01.01.2024
  • B1-Ausbildung bei einer Berufsfeuerwehr nach dem 01.01.2024

Truppführer

  • TF in einem anderen Bundesland nach dem 01.01.2024
  • B2-Ausbildung (Truppführer BF) bei einer Berufsfeuerwehr nach dem 01.01.2024