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Organisationswechsel - Mitglieder in FeuerON bewegen
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Auf dieser Seite werden die verschiedenen Möglichkeiten beschrieben, wie man Mitglieder in FeuerON bewegen kann.
Die Funktion Ortsbrandmeister ist in allen Personaldingen hauptverantwortlich und bei jedem Schritt in Kenntnis zu setzen. Darum hat er in FeuerON auch das Recht (und die Pflicht) „Organisationswechsel“ und kann diese durchführen. Ebenso verhält es sich bei Änderungen, die die Abteilungszugehörigkeit betreffen. Auch hier ist der Ortsbrandmeister zu informieren bzw. es ist seine Aufgabe Mitglieder einer Abteilung hinzuzufügen oder die Zugehörigkeit zu beenden. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben von ihm zu berücksichtigen.
Abteilungswechsel
Möchte ein Mitglied die Abteilung innerhalb der Ortsfeuerwehr wechseln, z.B. möchte es ab 55 Jahren in die Alters- und Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr wechseln, so legt der Ortsbrandmeister bei den Personalstammdaten des Mitglieds einen neuen Abteilungseintrag an. In der Regel wird die vorhergehende Abteilung, hier die Einsatzabteilung FF, zum Vortag geschlossen. Es gibt aber Konstellationen, bei denen ein Mitglied in mehreren Abteilungen zeitgleich zugehörig ist. Z.B. kann es Mitglied der Fördernden Mitglieder oder des Spielmannszuges sein.
Doppelzugehörigkeit
Mitglieder können ebenfalls zeitgleich in den Abteilungen Kinder- und Jugendfeuerwehr sowie in der Jugendfeuerwehr und in der Einsatzabteilung zugehörig sein. In diesem Fall spricht man von Doppelzugehörigkeit. Innerhalb einer Ortsfeuerwehr ist dies auch einfach darzustellen, indem die folgende Abteilung angelegt wird und im Nachgang das automatisch gesetzte bis-Datum der vorherigen Abteilung wieder gelöscht wird. Oder optimalerweise wird das bis-Datum direkt auf das gesetzliche Austrittsdatum gesetzt.
Kinder dürfen mit dem 6. Geburtstag in die Kinderfeuerwehr eintreten und müssen sie mit dem 12. Geburtstag wieder verlassen. Ab dem 10. Geburtstag dürfen Kinder in die Jugendfeuerwehr eintreten und müssen diese spätestens am 31.12. des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt geworden sind, wieder verlassen. Sie können dabei direkt in die nachfolgende Abteilung wechseln oder eben in diesen Grenzen in beiden Abteilungen Mitglied sein.
Hat eine Ortsfeuerwehr keine Kinder- und/oder Jugendfeuerwehr werden die Kinder bei einer zugeordneten Ortsfeuerwehr mit Kinder- bzw. Jugendfeuerwehr aufgenommen. Wechseln diese Mitglieder später von dieser Partner-Feuerwehr in die Heimatfeuerwehr, ist dies unbedingt durch einen Organisationswechsel zu verwirklichen. Siehe auch das Thema gemeinsame Kinder- und Jugendfeuerwehren.
Organisationswechsel
Abgebende Ortsfeuerwehr
Möchte ein Mitglied von einer Ortsfeuerwehr in die andere wechseln, so geht der Ortsbrandmeister der abgebenden Ortsfeuerwehr in die Personalstammdaten des Mitgliedes und dort auf „Ändern“. Über das Symbol für den Organisationsbaum sucht er sich für das Feld „Organisationswechsel“ die entsprechende entgegennehmende Ortsfeuerwehr heraus. Hierbei ist Vorsicht geboten, dass die Ortsfeuerwehr der „richtigen“ Gemeinde gewählt wird. Über das Suchfeld kann man sich am einfachsten in Niedersachsen orientieren.
Ebenfalls kann man angeben, ob der Organisationswechsel zum aktuellen Zeitpunkt oder zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit durchgeführt wird.
Wird abschließend auf „Speichern“ geklickt, erscheint der Name der empfangenden Ortsfeuerwehr gelb hinterlegt. Man hat einen Antrag auf Wechsel der Feuerwehr in die Wege geleitet. Verweilt man mit dem Mauspfeil kurz über dem gelben Bereich, kann man die Benutzernamen mit entsprechenden Rechten zur Entgegennahme dieses Antrages erkennen.
Achtung: Zuordnungen von Technik zu Personen (DME, FuG oder PSA) gehen verloren!
Empfangende Ortsfeuerwehr
Dem Ortsbrandmeister der empfangenden Ortsfeuerwehr wird beim nächsten Einloggen in FeuerON angezeigt, dass ein Antrag zur Übernahme einer Person vorliegt. Diesen kann er direkt anklicken. Alternativ klickt er oben rechts neben seinem Benutzernamen auf den Briefumschlag und gelangt zu seinem Nachrichteneingang. Klickt er die Nachricht des Ortsbrandmeisters der abgebenden Ortsfeuerwehr an, kann er weitere Informationen zu dem Wechsel erkennen und entscheiden, ob er den Wechsel-Antrag annimmt oder ablehnt. Nimmt er ihn an, entscheidet er in welche Abteilung das neue Mitglied hinzugefügt wird. Nach dem Vollziehen des Organisationswechsel sollte der Ortsbrandmeister in den Personalstammdaten die Abteilungszugehörigkeiten kontrollieren. In der Regel sollte das passen.
Wichtig: die Abteilungszugehörigkeiten der abgebenden Ortsfeuerwehr sollten im Bereich der Kinder- und Jugendfeuerwehr unbedingt erhalten bleiben, damit die statistischen Auswertungen gemäß der Vorgaben funktionieren!!! D.h. keine Einträge löschen oder Datums-Eintragungen verändern. Das sollte vor dem Annehmen des Wechsel-Eintrages korrigiert werden, in dem man den Antrag bei falschem Wechsel-Datum ablehnt.
Der Personalstammdatensatz wird bei der abgebenden Ortsfeuerwehr in das Archiv verschoben. Von dort kann er nicht wiederhergestellt werden. Lediglich die Karteikarte kann erzeugt werden und bei Bedarf dem ausgeschiedenen Mitglied zur Verfügung gestellt werden. Der Eintrag darf nicht aus dem Archiv gelöscht werden, da ansonsten die statistischen Auswertungen nicht funktionieren.
Organisationswechsel bei bestehenden Daten
FeuerON hat eine Funktion, die bei einem Organisationswechsel darauf prüft, ob die Person (Gleichheit von Name, Vorname und Geburtsdatum) in der empfangenen Ortsfeuerwehr bereits angelegt ist. Ist das der Fall, sollen die Personaldatensätze „verschmelzen“, indem noch nicht vorhandene Daten der bestehenden Person angehangen werden. Z.B. Abzeichen aus der Jugendfeuerwehrzeit.