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Sonderfälle bei gemeinsamen KF/JF

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Hier gibt es Informationen zu den häufig vorkommenden gemeinsamen Kinder- und Jugendfeuerwehren und wie die Personalverwaltung aktzeptabel in FeuerON umgesetzt werden kann.

Situation

Gemeinsame Jugendfeuerwehr A-Dorf/B-Dorf

In der Gemeinde Mustergemeinde gibt es die Ortsfeuerwehren A-Dorf und B-Dorf. Es ist per Satzung festgelegt, dass es in A-Dorf eine Jugendfeuerwehr gibt, die für A-Dorf und B-Dorf zuständig ist. Ebenfalls festgelegt ist, dass A-Dorf federführend ist. Wie der Name und die gelebte Innen- und Außenwirkung dieser gemeinsamen Jugendfeuerwehr ist, ist aus verwaltungstechnischer Sicht nicht relevant. Die gemeinsame „JF A-Dorf / B-Dorf“ wird bei der NJF unter der ID von A-Dorf geführt.

Gemeindejugendfeuerwehr ohne Untergliederung

Eine weitere landläufige Konstellation ist eine per Satzung gemeindeweit gemeinsame Jugendfeuerwehr. Diese sind dann auf Gemeindeebene als Gemeindejugendfeuerwehr angelegt. Hier sind die Mitglieder ebenfalls in einer Ortsfeuerwehr zu führen, da nur auf Ortsebene die Stammdaten JF zur Verfügung stehen.

Für Mitglieder aus A-Dorf im Alter von 10 bis 18 Jahre stellt sich kein verwaltungstechnischer Sonderfall dar. Für die Mitglieder aus B-Dorf im Alter von 10 bis 18 Jahre schon. Sie werden nicht in ihrer Heimat-Ortsfeuerwehr B-Dorf in die Jugendfeuerwehr aufgenommen und verwaltet, sondern in der Jugendfeuerwehr A-Dorf.

Abgesehen davon, dass B-Dorf keine Informationen über „ihre“ JF-Mitglieder aus FeuerON bekommt, stellt es sich wenig problematisch dar. Diese Informationen können durch Anfrage in A-Dorf oder auf Gemeinde-Ebene bereitgestellt werden. Z.B. wieviele 15jährige gibt es in der gemeinsamen JF, die im Folgejahr in der Einsatzabteilung von B-Dorf aktiv werden könnten.

Sonderfall Doppelzugehörigkeit JF A-Dorf / EA B-Dorf

Der Sonderfall tritt ein, wenn ein über 16jähriges JF-Mitglied aus A-Dorf in seiner Heimatfeuerwehr B-Dorf zusätzlich zu der Jugendfeuerwehr in der Einsatzabteilung aktiv wird. Es handelt sich dabei um die Doppelzugehörigkeit zu zwei Abteilungen eines Mitgliedes innerhalb einer gemeindlichen Feuerwehr. Nicht zu verwechseln mit einer Doppelmitgliedschaft, wo eine Person Hauptmitglied in der Einsatzabteilung einer gemeindlichen Feuerwehr und Nebenmitglied in der Einsatzabteilung einer anderen gemeindlichen Feuerwehr ist.

In diesem Sonderfall, darf in FeuerON nicht die Funktion „Auch Mitglied in“ für die Doppelmitgliedschaft genutzt werden!

Das Mitglied wird in B-Dorf einfach ein zweites Mal erfasst und verwaltet in Bezug auf die Einsatzabteilung (Ausbildung, Tauglicheiten, Fahrerlaubnisse, usw.). Beim zweiten Anlegen dieser Person in der gemeindlichen Feuerwehr, gibt FeuerON eine Warnung aus, dass es diese Person schon gibt. Dies kann aktzeptiert werden. Sollte diese Warnung nicht kommen und die Doppelzugehörigkeit des Mitglieds ist bekannt, so stimmen die Angaben von Name, Vorname und Geburtsdatum nicht überein. In diesem Fall sollte ein leseberechtigter Gemeinde-Benutzer zu Rate gezogen werden, der die Schreibweisen abstimmt. In A-Dorf kann die Jugendfeuerwehr das Mitglied ebenfalls, wie gewohnt, vollumfänglich verwalten (Abzeichen wie Jugendflamme, Leistungsspange DJF, Zeltlager, usw.).

Mit Beendigung der JF-Mitgliedschaft (spätestens am 31.12. des Jahres, in dem das Mitglied 18 Jahr alt wird) und erklärter Fortführung in der Einsatzabteilung in B-Dorf, wird das Mitglied vom Ortsbrandmeister A-Dorf per „Organisationswechsel“ an Ortsfeuerwehr B-Dorf überstellt.

Bevor der Organisationswechsel durchgeführt wird, sollte in beiden(!) Organisationen A-Dorf und B-Dorf per „Karteikarte drucken“ eine „Datensicherung“ durch Abspeichern des generierten pdf-Dokuments durchgeführt werden.

Damit kann im Nachhinein das Zusammenführen der beiden Datensätze kontrolliert werden.

Bemerkung: Auch wenn die „doppelte Buchführung“ ein wenig mehr Aufwand bedeutet und eigentlich widersinnig erscheint, ist es doch die beste Möglichkeit für beide beteiligten Abteilungen das Mitglied für ihren Bedarf vollumfänglich zu nutzen.

Funktionsträger

Jugendfeuerwehrwarte, Stellvertreter oder Betreuer müssen Mitglieder einer Einsatzabteilung sein. Sie können aber auch aus B-Dorf kommen und können somit nicht in A-Dorf ohne weiteres geführt werden.

Ihnen ist vom Ortsbrandmeister B-Dorf der Haken „Für Einsätze in der gesamten Stadt/Gemeinde sichtbar“ zu setzen.

Tipp: Vorlage Dienstbuch

Personen mit dem aktivierten Haken „Für Einsätze in der gesamten Stadt/Gemeinde sichtbar“ werden im Suchergebnis beim Hinzufügen zum Dienstbuch bei allen(!) Ortsfeuerwehren gefunden. Bei häufigem Setzen des Hakens führt dies leicht zu Verwirrungen. Nutzt man für das Dienstbuch eine Vorlage, so können die nicht-Ortsfeuerwehr-Mitglieder in der Vorlage hinzugefügt werden und nach Speichern der Vorlage, kann der Haken wieder entfernt werden. So sind sie immer im Dienstbuch vorhanden. Werden sie mal nicht benötigt, entfernt man sie aus dem einen Dienstbucheintrag oder setzt die Abwesenheit entsprechend.

Doppelzugehörigkeit KF A-Dorf / JF B-Dorf

Das was für eine gemeinsame Jugendfeuerwehr A-Dorf und B-Dorf gilt, gilt für eine gemeinsame Kinderfeuerwehr in gleicher Weise. Auch hier kann es eine Doppelzugehörigkeit geben. Die Kinder können ab 10 Jahre in der Jugendfeuerwehr Mitglied werden und bis zu ihrem 12. Geburtstag (!) in der Kinderfeuerwehr verbleiben.

Auch hier wird das Mitglied in der „älteren“ Abteilung neu angelegt. Die Datensätze werden beim endgültigen Übertritt (Beendigung der KF bei fortgesetzter Zugehörigkeit der JF), durch einen Organisationswechsel zusammen geführt.

Bewegen von Mitgliedern zwischen OrtsFW durch Organisationswechsel

Wichtiger Tipp für Administratoren auf Gemeinde-/Stadtebene!

Als Administrator auf Gemeinde-/Stadtebene darf ich nicht die Zugehörigkeit eines Mitgliedes durch Ändern der Kennung wechseln!

Die Mitglieder sollten auch zwischen Ortsfeuerwehren einer Gemeinde-/Stadtfeuerwehr immer durch die Funktion „Organisationswechsel“ bewegt werden.

Den „Antrag“ auf Organisationswechsel kann von Orts- oder Gemeinde-/Stadtebene initiiert werden, die Annahme des Organisationswechsel muss auf Ortsebene der annehmenden Wehr vollzogen werden.

Die annnehmende Ortsfeuerwehr kann die Abteilung in die das Mitglied wechselt bei der Annahme vorgeben.

Ein Organisationswechsel kann auch rückwirkend zu einem vergangenen Termin durchgeführt werden, jedoch nicht zu einem zukünftigen Termin.