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Verwaltung von Angehörigen

Die Kontaktdaten der Angehörigen und deren Beziehung zum Mitglied sollten gepflegt sein. Eventuelle Abhol- oder Heimfahr-Erlaubnisse können als Tauglichkeiten hinterlegt werden. Besondere Informationen können als Freitext unter Biografie eingetragen werden. Jedoch keine medizinischen Daten.

Ein besonderes Augenmerk ist gefordert, wenn in zerrütteten Familien-Verhältnisse Kontaktverbote oder Annäherungsverbote ausgesprochen wurden. Das sollte bekannt und mit Eltern und Betreuern abge- und besprochen werden, um auf eventuelle Begegnungen vorbereitet zu sein.